Änderungen 2010
Gesundheit und Pflege - Was sich für Verbraucher ändern wird!
München. Gleich zu Beginn und im Laufe des neuen Jahres müssen sich Verbraucher wieder auf zahlreiche Änderungen einstellen. Hier erhalten Sie nützliche Tipps zur Gesundheit und Pflege im nächsten Jahr.
Kranken- und Pflegeversicherung
Privat und gesetzlich Krankenversicherte werden ab 1. Januar steuerlich entlastet. Bisher konnten Mitglieder der gesetzlichen Kassen jährlich maximal 1.500 Euro von der Steuer absetzen. Ab 2010 können Mitglieder einer gesetzlichen Kasse die kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Grundversorgung als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen lediglich vier Prozent ab. Privatversicherte hingegen dürfen den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag nur komplett absetzen, wenn sie den Basistarif der privaten Krankenversicherung zahlen. Versicherte, die über einen andern Tarif privat krankenversichert sind, können die Beiträge nur in Höhe der so genannten Basisabsicherung steuerlich absetzen. In diesem Fall ermittelt die private Krankenversicherung den genauen Anteil. Arbeitnehmer, die geringe Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, dürfen weiterhin Aufwendungen für Arbeitslosen-, Haftpflicht- und andere Versicherungen in ihrer Einkommenssteuererklärung eintragen. Hierbei sind Höchstbeträge rechtlich festgelegt. Für Angestellte, Beamte, Pensionäre, Rentner und deren Partner liegt er bei 1.900 Euro, für Selbstständige bei 2.800 Euro.
Pflegeheime
Künftig werden Bewohner von Pflegeeinrichtungen bei Verträgen mit Einrichtungen besser geschützt. Bestehende Verträge für Pflegeheime und neue ambulante Wohnformen müssen bis zum 30. April auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Eine Einrichtung muss potenzielle Bewohner künftig vor Vertragsabschluss schriftlich über ihr Leistungsangebot und die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung informieren. Vertragsnehmer können fristlos kündigen, wenn der Vertrag beim Abschluss nicht in schriftlicher Form vorgelegen hat oder die Informationen in unverständlicher Sprache verfasst sind. Bei Abwesenheit oder im Todesfall eines Heimbewohners kann das Entgelt nicht mehr uneingeschränkt von der Einrichtung eingezogen werden. Kunden können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen den Vertrag kündigen und aus der Einrichtung ausziehen.
Pflegeleistungen
Die Leistungen im Bereich der häuslichen und stationären Pflege werden ab 1. Januar erhöht. Empfänger von Pflegegeld erhalten in jeder der drei Pflegestufen monatlich 10 Euro mehr. Wird die Pflege nicht von einem Angehörigen, sondern von einer Fachkraft erbracht, besteht in der ersten Pflegestufe ein Anspruch auf 440 Euro, in der zweiten Stufe auf 1.040 Euro und in der dritten Stufe auf 1.510 Euro pro Monat. Die Pflegekasse übernimmt hierbei entweder die festgelegten Anteile für Pflegesachleistungen zu Hause oder für teilstationäre Tages- und Nachtpflege. Ist eine Pflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub verhindert oder muss ein Pflegebedürftiger vorübergehend in einer stationären Kurzzeitpflege betreut werden, übernimmt die Pflegekasse die anfallenden Kosten bis zu 1.510 Euro. Bei vollstationärer Unterbringung in einer Betreuungseinrichtung werden in der dritten Pflegestufe ebenfalls 1.510 Euro und in einem Härtefall 1.825 Euro monatlich gezahlt. Die nächste Erhöhung der Pflegeleistungen erfolgt zum 1. Januar 2012.
Pflege-Riester
Für den möglichen Pflegefall sollen künftig alle Bürgerinnen und Bürger eine staatlich bezuschusste, private Zusatzversicherung abschließen. Bedürftige sollen hierbei zum Ausgleich Sozialleistungen erhalten.
Sonnenbank
Betreibern von Sonnenstudios, die Minderjährigen den Besuch einer Sonnenbank gestatten, droht ab 1. März eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich bereits seit August 2009 nicht mehr im Sonnenstudio bräunen. Minderjährige sollen so vor gesundheitsschädlicher UV-Strahlung und Hautkrebs besser geschützt werden.
(vz)
Tags:- Gesundheit
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Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © pixelio.de/Andreas Morlok
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