09.02.2010  14:14 Uhr

Arbeitszeugnis
Selten bemerkt - Fehler im Arbeitszeugnis

Südbaden. Nach einer Studie der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ist fast jedes Arbeitszeugnis fehlerhaft.

Grund sind sowohl inhaltliche als auch formale Fehler, die unbewusst gemacht werden. „Wir stellen vor allem immer wieder fest, dass Arbeitszeugnisse unvollständig sind.“ sagt Karsten Ulbrecht, geschäftsführender Gesellschafter der Agentur Wortgewandt aus Hamburg. Wenn Aussagen, beispielsweise zum Fachwissen, Arbeitserfolg oder zur Belastbarkeit fehlen, spricht man von beredetem Schweigen. „Das könnte für den Arbeitnehmer Folgen im beruflichen Fortkommen mit sich ziehen und gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ist das Arbeitszeugnis ein wichtiges Hilfsmittel zu einem neuen Job.“, kommentiert Ulbrecht.

Arbeitszeugnis hinsichtlich Aufbau und Aussagekraft analysieren lassen!

Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf ein absolut fehlerfreies Arbeitszeugnis. Denn Fehler, wie eine unkorrekte Grammatik oder Rechtschreibung sowie fehlende Satzzeichen lassen erkennen, dass das Arbeitszeugnis nicht sorgfältig ausgestellt wurde. Karsten Ulbrecht gibt zu bedenken: „Außerdem könnte der Eindruck entstehen, dass sich der Unterzeichner von dem im Arbeitszeugnis wiedergegebenen Wortlaut distanzieren möchte, was sogar als Geheimcode und somit als eine Abwertung des Zeugnisses interpretiert werden könnte.“ Der Experte empfiehlt jedem, sich nicht von positiv klingenden Formulierungen blenden zu lassen sondern, nach Erhalt des Arbeitszeugnisses, immer einen kritischen Blick von einem Fachmann auf das Zwischen- oder Abschlusszeugnis werfen zu lassen.



 

(openpr / EHRENSACHE Consulting)

  • Tags:
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  • Formulierungen

Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © pixelio.de/Rainer Sturm

 


 

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